Der FNT fordert von seinen Mitgliedern die Verknüpfung von schulmedizinischen Erkenntnissen mit den Möglichkeiten der naturheilkundlichen Therapieformen. Der Tierheilpraktiker im FNT muss in der Lage sein selbst Diagnosen zu stellen,  seine Grenzen zu kennen und sich fachlich mit einem Tierarzt besprechen können.

Der FNT fordert daher als Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft den Nachweis einer fundierten Grundausbildung in den Bereichen Anatomie, Pathologie, Differenzialdiagnostik, naturheilkundlicher Therapien und rechtlicher Grundlagen mit mindestens 700 besuchten Unterrichtsstunden und abgeschlossener Prüfung.

Mitglied im FNT können daher werden.....

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Der FNT ist ein sehr mitgliedsnaher Verband. Unsere Mitglieder könnne sich mit allen Fragen, jedem Problem und jeder Unsicherheit an uns wenden, vor allem bei Fragen/Problemen organisatorischer, rechtlicher und behördlicher Natur.

Weitere Leistungen des Verbandes sind........

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Der FNT verfügt über eine Satzung und Berufsordnung, sowie seit 2014 auch über eine Fortbildungsverordnung.

Unsere Mitglieder verpflichten sich zu einer jährlichen Fortbildung in den Bereichen Naturheilkunde oder Veterinärmedizin. Die neue Fortbildungsverordnung regelt die Wertigkeit einzelner Fortbildungen und berücksichtigt nun auch Dozenten- und Autorentätigkeiten.

Satzung des FNT

Berufsordnung des FNT

Fortbildungsverordnung des FNT

wenn sie diese nicht herunterladen möchten, können diese auch online eingesehen werden

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Sofern Sie die Voraussetzungen einr Mitgliedschaft erfüllen, würden wir uns natürlich freuen Sie als neues Mitglied bei uns begrüßen zu dürfen.

Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft wird bei laufender Mitgliedschaft Anfang des Jahres fällig wird mittels Einzugsverfahren vom FNT  eingezogen. Eine Beitrittserklärung ist nur mit Zustimmung zum Einzugsverfahren vollständig.

Der Beitrag  für aktive Mitglieder beträgt 115 Euro und ist an die Fortbildungspflicht gekoppelt. Sofern im laufenden Jahr eine Fortbildung, die mind. 1 Fortbildungspunkt vermerkt werden kann, erhalten diese Mitglieder eine Gutschrift im Folgejahr über 10 Euro.

Für passive Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 55 Euro (ohne Fortbildungspflicht und ohne Möglichkeit der Reduktion).

Im Eintrittsjahr werden die Beiträge quartalsweise berechnet z.B. bei Eintritt im April 86,25 Euro für die aktive und 41,25 Euro für die passive Mitgliedschaft.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils bis 4 Wochen vor Jahresende möglich und muss schriftlich erfolgen.

Bevor Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung

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